Als Heilpraktiker für Psychotherapie bin ich an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch
(§ 630a BGB) sowie im Patientenrechtegesetz geregelt. Daraus ergibt sich eine Schweigepflicht, die sich in ihrem Umfang nicht von denen der Ärzte unterscheidet. Dazu gehört auch bereits die
Tatsache, dass Sie als Klient zu mir kommen.
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